Ob schön oder peinlich – wie die meisten Dinge liegt die Einstellung zu Tattoos im Auge des Betrachters. Immer häufiger sieht man Menschen mit großflächigen Abbildungen auf der Haut, die stolz ihre geschmackvollen Tattoos tragen. Auch wenn man unsterblich verliebt ist, wird der tätowierte Name der geliebten Frau oder des geliebten Mannes gerne zum Zeichen der Dauerhaftigkeit der Beziehung getragen. Weil aber die Liebe in jungen Jahren häufig vergänglich ist, muss sich jeder nachfolgende Partner mit dem Namen des jeweiligen Vorgängers auf dem Körper des Anderen auseinandersetzen.
Jetzt wird der Körperschmuck lästig und immer wieder erklärungsbedürftig und soll wieder weg. Da es sich aber um tief in die Haut eingebrachte Farbpartikel handelt, sind eine oder mehrere Laserbehandlungen beim Arzt unumgänglich. Technisch ist es meist kein großes Problem, solche Tattoos wieder zu entfernen, es kann aber zu einem teuren Unterfangen werden. Je nach der Größe des Tattoos können mehrere Sitzungen notwendig werden, von denen jede Einzelne mindestens 50 € und oftmals mehr kosten kann.
Dass im Gesundheitswesen ständig neue Gesetze verabschiedet werden, liegt an den immer geringer werdenden Ressourcen, das heißt, das Geld der Krankenkassen wird knapp. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen müssen solche Behandlungen, wie das Entfernen eines Tattoos, von den Betroffenen selbst gezahlt werden, weil es sich um einen kosmetischen Eingriff handelt, der in den meisten Fällen medizinisch nicht notwendig ist.
Im letzten Jahr wurde das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenkasse etabliert, dass zukünftig alle selbstverschuldeten ärztlichen Kosten vom Versicherten zu tragen sind. Selbst wenn man sich dann aufgrund einer Tätowierung oder eines Piercings eine Erkrankung zugezogen hat, werden die Krankenkassen den Versicherten zur Kasse bitten. Es soll dabei eine angemessene Höhe der selbstverschuldeten Kosten festgelegt werden, und die Kosten für Arbeitsunfähigkeitstage oder Krankengeld werden komplett oder teilweise nicht gezahlt.
Hat man sich nun in einem Studio tätowieren lassen, in dem es mit der Hygiene nicht so genau genommen wird, kann das richtig ins Geld gehen, da sich z.B. eine Entzündung der Haut einstellen kann, oder dass durch nicht steriles Werkzeug des Tätowierers eine Hepatitis B übertragen wurde.
Mit einer auf diesem Weg erworbenen Leberentzündung ist nicht zu spaßen, weil durchaus eine schwere chronische Erkrankung daraus entstehen kann, die das zukünftige Leben, die Arbeitsfähigkeit und die Lebensqualität erheblich einschränkt.
Vor jedem Tattoo sollte man einen Gedanken daran verschwenden, ob man wirklich ein „Körperbild“ will, ob man den richtigen Tätowierer und Studie ausgewählt hat und ob das Studio den hygienischen Anforderungen entspricht.