Störungen des Hörvermögens sind in unserer Gesellschaft von großer Bedeutung. Längst sind nicht mehr nur ältere Menschen betroffen. Die Verwendung von Walkmen, Lärmeinwirkungen (auch laute Musik) und vielfältige sonstige Einflüsse der modernen Gesellschaft wirken sich oft schädigend auf die Ohren aus.
Der Hörsturz ist eine Sonderform der Hörminderung und ist definiert als plötzlich auftretende Innenohrschädigung oder Ertaubung.
Aufgrund einer stark steigenden Hörsturzrate in den Industrienationen und einer Erkrankungshäufung, besonders bei jüngeren Menschen in psychischen Belastungs- oder Stress-Situationen, ist er auch als “Managerkrankheit des Ohres” bezeichnet worden. In einer Stadt mit 100.000 Einwohnern gibt es jedes Jahr ungefähr 600 Hörsturzpatienten! Störungen der Innenohrfunktion sind in unserer modernen Kommunikationsgesellschaft besonders bedeutsam und können einschneidende Auswirkungen auf die sozialen Kontakten und im Beruf haben.
Der Hörsturz tritt meist aus guter Gesundheit und völligem Wohlbefinden auf, wodurch er von den Betroffenen als besonders dramatisches Ereignis erlebt wird.
Der normal HNO-Untersuchungsstatus wird ergänzt durch verschiedene Hörtests: Die Stimmgabeltests und das Tonschwellenaudiogramm zeigen eine Schallempfindungsstörung auf der betroffenen Seite. Der Hörverlust liegt meist im mittel- bis hochfrequenten Bereich, kann aber auch isoliert die tiefen Töne betreffen.
Das Sprachaudiogramm bewertet die Auswirkungen der Hörminderung auf das Sprachverständnis.
Die Hirnstammaudiometrie (BERA) ist u.a. notwendig, um einen Tumor des Hörnerven (Akustikusneurinom) auszuschließen. Auch die Gleichgewichtsprüfung sowie die thermische Vestibularisprüfung (ENG) sind normale Untersuchungen bei Hörsturz.
Zum Ausschluß differentialdiagnostisch in Betracht kommender Krankheiten werden gewöhnlich weitergehende Befunde erhoben.
Werden bei der bildgebenden Diagnostik auffällige o.g. Befunde registriert, ist eine Magnetresonanztomographie (MRT) vom Ohr heute Standard.
Bei entsprechenden klinischen Hinweisen sollten auch Untersuchungen der Halswirbelsäule durchgeführt werden.
Nicht selten finden sich dabei degenerative Verschleißveränderungen der Halswirbelsäule, die aber nicht zwingend die Ursache der Hörminderung sein müssen.
Eine fachinternistische Untersuchung, insbesondere im Hinblick auf die Kreislaufverhältnisse, und eine neurologische Befundung können ebenfalls notwendig werden.
Demnach können Untersuchungen wie EKG, Bestimmung des Blutzuckertagesprofils, EEG, Herz-Ultraschall und Gefäßultraschalluntersuchung (Dopplersonographie) erforderlich sein, um Herz-/ kreislaufbedingte oder neurologische Funktionsstörungen als Hörsturzursache zu erkennen.
Bei mindestens der Hälfte der Patienten kommt es zu einer relativ schnellen, spontanen Besserung bzw. Heilung, meist innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Hörverlustes. Bei jüngeren Patienten sind die Heilungsaussichten besser als bei Senioren.
Insgesamt kommt es bei 40 Prozent aller Patienten mit Hörsturz zu einer vollständigen Normalisierung, bei etwa 50 Prozent kann mit dem Wiedergewinn eines guten Hörvermögens gerechnet werden.
Die Behandlung der Schwerhörigkeit setzt die genaue Kenntnis der Ursache (s.o.) voraus. Auf der Grundlage der vorausgegangenen Untersuchungen kann der Ohrenarzt die passenden Medikamente auswählen oder zu anderen Therapieformen raten.
Heutzutage existieren auch verschiedene operative Behandlungsmöglichkeiten. Hierbei können im Bereich des Mittelohres Verkalkungen entfernt oder Implantate eingesetzt werden, die eine normale Funktion der Gehörknöchelchen wiederherstellen.
Auch können Hörcomputer eingepflanzt werden, die das akustische Signal direkt auf das Innenohr übertragen.
Die klassische Behandlungsmöglichkeit bei Schwerhörigkeit ist natürlich die Versorgung mit Hörgeräten.
Auch hierzu gibt es heute zahreiche Verbesserungen.
Wichtig ist in jedem Fall, daß betroffene Patienten sich von einem Spezialisten mit besonderer Erfahrung in der Behandlung von Schwerhörigkeiten behandeln lassen.