Erprobung eines in der Entwicklung befindlichen Medikamentes am Menschen. Der Studienplan muss der Ethik-Kommission vorgelegt werden, die dafür zuständig ist, die Probanden vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.
In der Phase I der Studie werden Verträglichkeit, Verteilung und Verstoffwechslung des Medikamentes an freiwilligen Probanden geprüft.
In Phase II kommt es zur Anwendung an ausgewählten Patienten und in der Phase III zur breiten Anwendung an vielen Patienten