Sowohl Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse als auch privat Versicherte und Beihilfeempfänger haben bei psychischen oder psychosomatischen Störungen mit „Krankheitswert“ Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung. Zu diesen Erkrankungen gehören Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen, psychosomatische Störungen, Suchterkrankungen Verhaltensstörungen und Zwangsstörungen.
Die Krankenkassen finanzieren aber nicht jeden Therapeuten und nicht jede Therapieart.
Die Kassen bezahlen die Behandlung durch Ärzte oder Diplompsychologen mit einer psychotherapeutischen Zusatzausbildung. Bei Ärzten ist die Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“ erforderlich, bei Diplompsychologen die Zusatzbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur Behandlungen nach den derzeit anerkannten „Richtlinienverfahren“.
Dies sind :
Private Krankenkassen übernehmen manchmal auch die Kosten anderer Verfahren wie der systemischen Therapie. Im Zweifelsfall bekommen Sie bei dem Psychotherapeuten Ihrer Wahl oder Ihrer Krankenkasse Auskunft.
Nicht kassenfähig sind Bioenergetik, Gestalttherapie, Gesprächstherapie, oder Paartherapie.