Unter Designer-Drogen versteht man Substanzen, bei der die Molekülstruktur rauscherzeugender Drogen, die der strafrechtlichen Verfolgung unterstehen, geringfügig verändert wurden.
Designer-Drogen besitzen also die Rauschwirkung der Herkunftssubstanzen, ohne vom Drogengesetz erfasst zu sein.