Als Rauschdroge ist Cannabis seit der Studentenbewegung Ende der 60er Jahre populär. Nach dem Betäubungsmittelgesetz wird die Droge als illegal eingestuft. Da Cannabis jedoch keine körperliche Abhängigkeit verursacht und erst bei regelmäßigem Gebrauch langsam eine seelische Abhängigkeit entstehen kann, zählt sie zu den weniger gefährlichen Drogen. Daher wurde 1992 ein Zusatzparagraph erlassen, nach dem bei Besitz “geringer Mengen” für den Eigenverbrauch von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann. Der Begriff “geringe Menge” ist in den Bundesländern nicht einheitlich definiert, als Richtwert gelten sechs Gramm Cannabis.