Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen die Kosten für eine ärztliche Versorgung im Ausland, in Ländern der Europäischen Gemeinschaft und in den Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Abkommen geschlossen hat:
Europäische Gemeinschaft
Belgien
Italien
Dänemark
Luxemburg
Finnland
Niederlande
Frankreich
Österreich
Griechenland
Portugal
Großbritannien
Schweden
Irland
Spanien
Andere Länder
Schweiz
Türkei
Tunesien
Staaten des ehemaligen Jugoslawiens
(Privatpatienten unbedingt bei der Versicherung informieren)
Wer in ein anderes Land reist, sollte eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, die den Transport mit einem Rettungsflugzeug möglichst miteinschließt.