2015 haben gesetzliche Krankenkassen mehr als 3,2 Milliarden Euro allein für den Zahnersatz ihrer Versicherten ausgegeben. Die Zahlen des GKV Spitzenverbands sind – zumindest aus Sicht des einzelnen Patienten – abstrakt und vermitteln keinen Eindruck, was Zahnersatz wirklich kostet. Sehr viel deutlicher wird der Barmer Zahnreport 2016. Hier widmet sich die Krankenkasse intensiv den Kosten, die für Zahnersatz entstehen. Das Ergebnis: Im Durchschnitt kostet die Versorgung eines gesetzlich Versicherten mit Zahnersatz rund 1.470 Euro. Abgezogen wird davon zwar noch der Zuschuss, den die Krankenkasse zahlt.
Unterm Strich wird man sich als Patient aber mit wenigstens einem dreistelligen Eurobetrag anfreunden müssen – nur für die Regelversorgung. Letztere entspricht der Standardbehandlung. Patienten stehen in der Praxis aber vor einem Problem. Zahnärzte empfehlen immer wieder eine Behandlung, welche von der Standardbehandlung abweicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff höherwertiger Zahnersatz eingebürgert. Was verbirgt sich dahinter? Und warum ist diese Bezeichnung eigentlich – zumindest in den Augen vieler Zahnärzte – nicht ganz richtig?
Zahnersatz: Zahnmedizin versus Krankenkassen
Zahnersatz soll die funktionale Einheit des Gebisses nach einem Zahnverlust wiederherstellen. Diese Definition ist einfach zu verstehen. Schwieriger wird allerdings die praktische Ausführung. Was in der Praxis dem neuesten Stand der Erkenntnisse entspricht, kommt am Ende nur bei einem Bruchteil der Patienten zum Einsatz. Hintergrund: Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass in der GKV Maßnahmen zum Einsatz kommen, die:
sind. Das Ergebnis ist ein gewisser Kostendruck – auch beim Zahnarzt. Wie eine Behandlung für bestimmte Befunde/Diagnosen aussieht, legt am Ende nicht allein der Behandler fest. Er ist hier an Vorgaben gebunden. Letztere legt ein zentraler Ausschuss für die Befunde fest – die Regelversorgung.
Bei der Zahnlücke ist die Zahnbrücke heute eine Standardmaßnahme. Die Versorgung wäre aber auch über ein Implantat möglich. Letzteres weicht von der Regelversorgung deutlich ab. In der Zahnheilkunde als andersartiger Zahnersatz bezeichnet, handelt es sich hier um eine Therapie, die unter verschiedenen Gesichtspunkten Vorteile haben kann. Patienten können sich aber auch für nur kleine Änderungen entscheiden – wie die Vollverblendung einer Brücker oder Edelmetalle. Hier wird vom gleichartigen Zahnersatz gesprochen. In der Wahrnehmung von Patienten ist beides aber höherwertiger Zahnersatz.
Zahngesundheit: Worauf beim Zahnersatz unbedingt achten?
Das Thema Zahnersatz betrifft pro Jahr – zumindest innerhalb der Datenbasis für den Barmer Report – acht Prozent der Versicherten. Die Wahrscheinlichkeit, mit fortschreitendem Alter auf Zahnersatz angewiesen zu sein, besteht für jeden Versicherten. Für welchen Zahnersatz entscheidet man sich am besten? Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Es kommt in erster Linie auf die Befundsituation an.
Letztere legt fest, ob beispielsweise eine Brücke ausreicht – oder mittels einer Prothese behandelt werden muss. Übrigens: Dass Implantate keine Leistung der GKV sind, ist falsch. Deren Einsatz schränkt sich nur auf sehr wenige Befunde ein. Im konkreten Behandlungsfall spielen auch die Rahmenbedingungen eine Rolle.
Gerade Personen, die von Haus aus gegenüber Allergien und Unverträglichkeiten sehr empfänglich sind, können auf eingesetzte Werkstoffe reagieren. Dies trifft zum Beispiel auf das für den Zahnersatz oft verwendete Titan zu. Allerdings ist es nicht einfach, eine entsprechende Unverträglichkeit zu diagnostizieren. Darüber hinaus verbietet sich ein Implantat auch bei Patienten, die unter Störungen der Blutgerinnung leiden. Hintergrund: Die Implantate werden im Rahmen einer OP in den Kieferknochen eingesetzt.
Ebenfalls bedenklich sind Implantate, die bei Patienten in höherem Alter eingesetzt werden sollen. Eine schmerzfreie Behandlung, die zugleich den körperlichen Stress reduziert, wäre hier sicher eine eher zu empfehlende Lösung.
Implantat & Co.: Kosten und Lebensdauer für Zahnersatz
Höherwertiger Zahnersatz wird immer als besser angesehen. Das ist jedoch schlicht falsch. Sowohl mit der Brücke als auch mithilfe von Implantaten lassen sich adäquate Behandlungsergebnisse erzielen. Allerdings kann sich die andersartige Behandlung empfehlen, wenn es zum Beispiel um sehr junge Patienten geht.
Für die Brücke werden die Halteglieder auf gesunde Ankerzähne aufgesetzt und mit diesen fest verbunden. Das Problem: Kommt es zu Problemen, droht das Risiko, weitere Zahnsubstanz zu verlieren. Ein Aspekt, der zur Lebensdauer von Zahnersatz führt. Letzterer ist für sich betrachtet – egal in welcher Ausführung – sehr langlebig. Limitierend wirkt sich am Ende die eingebundene Zahnsubstanz aus. Diese kann durch Verschleiß o. Ä. stark in der Funktion reduziert werden. Daher sind:
von erheblicher Bedeutung. Nur so lässt sich gewährleisten, dass der einmal eingesetzte Zahnersatz auch über Jahre seine Aufgabe erfüllt. Andernfalls droht es, wieder sehr teuer zu werden.
Im Hinblick auf die Kosten sind Brücken die wahrscheinlich günstige Variante. Hier müssen Patienten mit dreistelligen Eurobeträgen – selten mehr – rechnen. Einen deutlichen Sprung macht bereits die gleichwertige Versorgung. Edelmetalle wie Gold führen dazu, dass Zahnersatz schnell mehr als 1.000 Euro kostet. Wirklich teuer werden Behandlungen mit Implantaten. Hier kostet jeder Zahn schnell mehrere tausend Euro. Das Problem: Die Kassen leisten keinen proportional steigenden Zuschuss, sondern nur ihren Anteil aus der Regelversorgung. Damit steht einer mehrere tausend Euro kostenden Behandlung ein Zuschuss in Höhe weniger hundert Euro gegenüber.
Fazit: Zahnersatz wird für jeden Patienten teuer
Gesunde Zähne sind vielen Verbrauchern wichtig. Früher oder später wird aber bei den meisten mit Zahnersatz zu rechnen sein. Leider ist den Patienten an dieser Stelle häufig nicht klar, was sie erwartet. Dabei gehört Zahnersatz zu den Behandlungen, die ein erhebliches Kostenrisiko beinhalten. Schuld ist der befundbezogene Festkostenzuschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier beteiligen sich die Krankenkassen nur an den Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung. Eine davon abweichende Therapie kostet Geld. Ob Patienten sich hier für ein Implantat entscheiden können, ist am Ende in den meisten Fällen also eine Frage des Geldbeutels. Wer eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, muss sich oft weniger Sorgen machen.
Darüber hinaus spielen aber noch ganz andere Faktoren eine Rolle – wie etwa vorliegende Unverträglichkeiten oder die Frage nach dem Gesundheitszustand.