Ein gesundes Lächeln mit strahlend weißen Zähnen – was für junge Erwachsene oft selbstverständlich ist, wird im hohen Alter mitunter zur Herausforderung. Nach dem Zahnwechsel muss der Mensch mit den 2. soweit wie möglich kommen. Karies, Parodontitis oder Unfälle führen dazu, dass Zähne verloren gehen bzw. vom Zahnarzt gezogen werden müssen. Die Zahnextraktion ist für die Zahnmedizin – und die Patienten – dank Lokalanästhesie keine Herausforderung mehr. Was passiert mit der Zahnlücke? Um die Funktion des Gebisses nicht zu beeinträchtigen, muss die Lücke wieder geschlossen werden.
Zahnersatz erfüllt am Ende also weniger eine kosmetische Aufgabe. Es geht hier vielmehr darum, die Kaufunktion wiederherzustellen und nachteilige Auswirkungen einer Zahnlücke auf den gesamten Zahnapparat zu verhindern. Seit 2009 wenden jedes Jahr die gesetzlichen Krankenkassen laut KZBV mehr als drei Milliarden Euro für den Zahnersatz der gesetzlich Versicherten auf. Und die Wahrscheinlichkeit, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, steigt mit dem Alter. Patienten müssen sich im Klaren darüber sein, dass dieses Thema auch einen finanziellen Aspekt hat. In Deutschland wird Zahnersatz – anders als die Zahnbehandlung im Rahmen der konservierend-chirurgischen Therapie – von den Kassen nur zum Teil übernommen.
Das Thema Zahnersatz hat eine medizinische Komponente – und einen finanziellen Aspekt. Wird ein Zahnarzt nach der Wunschversorgung für Zahnlücken gefragt, werden oft Implantat und Zahnkrone genannt. Aber: In der Praxis läuft es bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung häufig auf Lösungen wie die Zahnbrücke hinaus. Diese überspannt Zahnlücken und wird an den Pfeilerzähnen verankert.
Hintergrund des Ganzen sind die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Leistungen beim Zahnersatz. Prinzipiell gilt für alle Patienten, dass nur medizinisch notwendige Maßnahmen (die dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen) vorgenommen werden. Unter dem Begriff Regelversorgung zusammengefasst, entscheidet ein zentraler Ausschuss, welche Behandlung für eine Diagnose angemessen ist. Entsprechend werden die Kosten einer Behandlung vorgegeben. Die Krankenkassen übernehmen hierfür einen festgelegten Anteil – den befundbezogenen Festkostenzuschuss. Dieser deckt etwa 50 Prozent der Zahnersatzkosten.
Zu welchen Maßnahmen der Zahnarzt letztlich greift, hängt von der jeweiligen Befundsituation ab. Bei 1 – 2 fehlenden Zähnen wird eine Zahnbrücke wahrscheinlich sein. Sind mehrere Zähne zu ersetzen, sind Prothesen eine Option. Selbst Implantate sind keine automatisch aus der Regelversorgung ausgeschlossene Behandlung.
Möglicher Zahnersatz in der Regelversorgung:
Wichtig:Der Zuschuss in Höhe von 50 Prozent kann steigen. Sofern Patienten regelmäßig Prophylaxetermine wahrnehmen, gibt es 60 Prozent Festkostenzuschuss (Vorsorge innerhalb der letzten fünf Jahre) oder 65 Prozent (Vorsorge innerhalb der letzten 10 Jahre). Die Dokumentation des Ganzen wird heute immer noch über das Bonusheft realisiert.
Patienten haben beim Zahnarzt die Möglichkeit, von der Regelversorgung für Zahnersatz abzuweichen. Gesprochen wird hier gern vom höherwertigen Zahnersatz – was im Kern allerdings nicht ganz zutreffend formuliert ist.
Neben der Regelversorgung kennt die Zahnmedizin:
Zahnersatz – und zwar für alle Patientengruppen. Gleichartig bedeutet, dass das Behandlungsprinzip mit der Regelversorgung identisch ist. Nur in Bezug auf die Ausführung gibt es Unterschiede.
Beispiel Zahnbrücke: Die Regelversorgung sieht für Backenzähne (Seitenzähne) keine Verblendung einer Metallbrücke (allgemein Nicht-Edelmetalle) vor. Nehmen Patienten trotzdem eine Verblendung der Brücke in Anspruch, wäre dies ein gleichartiger Zahnersatz. Wird die Zahnlücke hingegen nicht mit einer Zahnbrücke – sondern einem Implantat samt Krone geschlossen – handelt es sich um andersartigen Zahnersatz. Der Begriff höherwertiger Zahnersatz zielt oft auf letztgenannten Sachverhalt ab.
Patienten muss an diesem Punkt eines klar sein: Die GKV wird immer nur den Zuschuss nach der Regelversorgung leisten – egal, wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Gerade in der Implantologie kostet die Versorgung einer Zahnlücke (inklusive aller Leistungen) schnell 1.500 Euro bis 2.000 Euro. Ein durchaus edler aber auch teurer Zahnersatz für Senioren. Wer jedoch einmal Implantate hat, dürfte den Unterschied in der Lebensqualität schnell bemerken.
Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten und daher eigentlich Unsinn. Vielmehr muss zuerst berücksichtigt werden, welcher Befund durch den Zahnarzt festgestellt wird. Zahnbrücken sind heute eine unkomplizierte und kostengünstige Möglichkeit des Lückenschlusses mit hoher Haltbarkeit. Problematisch ist allerdings die Tatsache, dass Pfeilerzähne angepasst und beschliffen werden müssen – gesunde Zahnsubstanz geht verloren. Ein weiterer Nachteil ist das Zementieren der Zahnbrücke auf die Pfeiler. Entwickelt sich an einem Pfeilerzahn Karies oder kommt es zu anderen Komplikationen, muss der Zahnersatz entfernt werden.
Implantate werden oft als der bessere Zahnersatz angesehen, was allerdings nicht zu pauschal betrachtet werden darf. Durch das Einbringen in den Kiefer und die Verwachsung mit der Knochensubstanz entsteht eine haltbare Verbindung. Und die separate Zahnkrone schont gesunde Zahnsubstanz.
Auf der anderen Seite sind Implantate:
Freilegen des Kieferknochens. Zudem kann es – je nach Befund – erforderlich sein, Maßnahmen zum Knochenaufbau vorzunehmen. Dies wird nötig, wenn im Kiefer selbst nicht ausreichend Knochensubstanz zur Aufnahme des Implantatkörpers zur Verfügung steht.
Die Kosten müssen Patienten nicht allein tragen. Mithilfe einer Zahnzusatzversicherung lässt sich durchaus vorsorgen. Hier sollte aber klar sein, dass hohe Zuschüsse zur Behandlung mit einem höheren monatlichen Beitrag erkauft werden.
Früher oder später trifft das Thema Zahnersatz viele Verbraucher. Erfahrungsgemäß steigt die Wahrscheinlichkeit mit dem Lebensalter. Für welche Art Behandlung sollten sich Patienten beim Zahnarzt entscheiden? Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Jede Diagnose zieht individuelle Maßnahmen nach sich. Patienten sollten sich vom behandelnden Zahnarzt alle Möglichkeiten erklären lassen – und zur Not eine zweite Meinung einholen. Denn anders als teils suggeriert wird, sind Implantate nicht immer die optimale Behandlungsmöglichkeit für einen Patienten, der sein strahlendes Lächeln bewahren will.