Wenn aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht durchgeführt werden dürfen, kann von der Gelbfieber-Impfstelle im internationalen Impfausweis eine Impfbefreiung eingetragen werden.
Länder mit Impfvorschrift sind allerdings nicht verpflichtet, diese Bescheinigung anzuerkennen. Bei der Einreise kann eine Nachimpfung gefordert werden oder eine Quarantäne bzw. Verweigerung der Einreise erfolgen.