Kopflausbefall ist die häufigste Parasitenerkrankung im Kindesalter: Jedes dritte Kind trifft es bis zu seinem 18. Lebensjahr mindestens einmal. Bisher werden vor allem bei traditionellen Kopflausmitteln, die auf Basis chemischer Insektizide wirken, die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Doch das ändert sich jetzt ab dem 1. Juli 2008. Laut Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) wird mit NYDA® ein sanft wirkendes Mittel auf Dimeticon-Basis ab dem 1. Juli für Kinder bis zum 12. Lebensjahr erstattungsfähig, d.h. der Arzt kann es auf Kassenrezept verordnen.
Damit bestätigt der GBA, was bereits umfangreiche, wissenschaftliche Untersuchungen dokumentiert haben: Mit NYDA® gibt es eine ungiftige und effektive Alternative zu den traditionellen Kopflausmitteln. Die Anwendung der chemischen Mittel ist nämlich gerade bei Kindern nicht ganz unbedenklich, da toxische Nebenwirkungen hervorgerufen werden können. Außerdem wird weltweit eine zunehmende Resistenz der Kopfläuse gegenüber den seit Jahrzehnten eingesetzten Wirkstoffen (wie z.B. Permethrin) beobachtet. Mit Dimeticon hingegen ist eine Resistenzbildung aufgrund des physikalischen Wirkprinzips nicht möglich. Die dimeticonhaltige Lösung umhüllt die Läuse und ihre Larven und dringt tief in die Atemwege ein und verschließt sie irreversibel. Die Folge: Die Kopfläuse und ihre Larven ersticken – ebenso wie die Eier und Nissen. NYDA® ist frei von chemischen Insektiziden und kann bereits bei Kindern ab zwei Jahren angewendet werden.