Wer versucht, über die gelben Seiten oder das Internet einen geeigneten Psychotherapeuten zu finden, sieht sich vielen unterschiedlichen Berufsbezeichnungen gegenüber.
Gesetzliche und private Krankenkassen bezahlen Behandlungen nach folgenden anerkannten Verfahren. Die Auswahl der geeigneten Therapieform richtet sich nach dem individuellen Krankheitsbild.
Sowohl Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse als auch privat Versicherte und Beihilfeempfänger haben bei psychischen oder psychosomatischen Störungen mit „Krankheitswert“ Anspruch auf eine
Wenn Ängste über einen längeren Zeitraum das Leben zur Hölle machen, ist es Zeit für eine professionelle Therapie.
Weiterführende Informationen
Akin, Terri: Selbstvertrauen und soziale Kompetenz, Verlag an der Ruhr 2002