Die Unternehmensgruppe PVS holding ist mit ihren Tochtergesellschaften – der PVS rhein-ruhr, der PVS berlin-brandenburg-hamburg, der PVS bayern und der PVS pria – bundesweit bisher in 13 Geschäftsstellen tätig. Diese entlasten die Kliniken, die niedergelassenen Ärzte und Therapeuten bei der Abrechnung ihrer erbrachten Leistungen. Definiert ist der behandelnde Arzt/ Therapeut als Leistungserbringer und der Patient als Leistungsempfänger. Die PVS ist demnach ein Dienstleister für den Arzt und kontaktiert mit der Rechnung den Patienten: Informationen zu Untersuchungen, Diagnosen und Therapien sowie die Kosten werden von der PVS holding im Auftrag des behandelnden Arztes an den Patienten gesendet.
A+F: Gibt es weitere Entlastungen für die Ärzte, die von der PVS holding mit ihren Serviceleistungen wahrgenommen werden?
Oelsner: Die PVS unterstützt Ärzte, Kliniken und Patienten bei der Kostenerstattung
der jeweiligen Rechnung durch die Private Krankenversicherung und/oder Beihilfe und führt
den Schriftverkehr in diesem Zusammenhang. Häufig trägt die PVS dazu bei, dass dem Patienten seine Rechnung in voller Höhe von seiner PKV erstattet bekommt. Die PVS übernimmt auch sämtliche
buchhalterischen Belange. Kontoauszüge werden auf Wunsch nicht nur den Ärzten, sondern auch deren Steuerberatern zur Verfügung gestellt – selbstverständlich ohne die Namen der jeweiligen Patienten aufzuführen. Ärzte und Kliniken erhalten ihre Unterlagen zu den eingegangenen Zahlungen
von der PVS im digitalen Zeitalter überwiegend online über unser Portal „PVS dialog“, das auch per App zur Verfügung gestellt werden kann. Managementreports, anonymisierte benchmarks zu den Leistungen und/oder den Fachgruppen gehören ebenfalls zu unserem Leistungsumfang.
Die Nachfrage hierzu nimmt täglich zu.
A+F: Das Unternehmen PVS wirbt mit einer hohen Abrechnungskompetenz aller Leistungen im Gesundheitssektor, die dem Arzt zur Verfügung gestellt wird. Wo sehen Sie den wesentlichen Unterschied zwischen einem in der Praxis generierten Rechnungswesen und der Dienstleistung
durch die PVS?
Oelsner: Die PVS holding ist ein seit Jahrzehnten etablierter Spezialist im Bereich der Privatabrechnung ärztlich erbrachter Leistungen. Spezielle Tarife (wie z.B. bei den Post- oder
Bundesbahnbeamten, bei Versicherten der Bundesknappschaft, Standardoder Basistarif der PKV) sind bei der PVS immer auf dem aktuellen Stand. Darüber hinaus verfügt die PVS über eine reichhaltige Literatur- und Urteilssammlung, so dass sie den Arzt oder die Klinik auch in dieser Hinsicht
umfassend beraten kann. Die bereits genannten benchmarks sind für den einzelnen Arzt oder die einzelne Klinik nicht machbar. Das ist nur anhand unserer umfangreichen Daten und deren Analyse möglich. Last but not least entlasten wir Ärzte und Kliniken von allen Tätigkeiten rund um die Privatliquidation und fungieren als Mittler zwischen den Leistungserbringern und ihren Patienten.
Dazu stehen uns geschulte und kompetente Mitarbeiter zur Seite.
A+F: Wie verfahren Sie bezüglich angezeigter Regresse durch die Krankenkassen und Versicherungen sowie beim Mahnwesen an zahlungsunwillige Patienten? Kann der Arzt hierzu Ihre Unterstützung beantragen?
Oelsner: Das gesamte vorgerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren ist Bestandteil unserer Dienstleistung. Seit Jahren sorgen wir für eine Realisierungsquote von 99,80 Prozent aller uns übergebenen Forderungen unserer Partner. Selbstverständlich unterstützen wir die Ärzte und Kliniken auch bei Regressforderungen von PKVen. Das erfolgt in der Regel durch unsere speziell hierfür ausgebildeten Mitarbeiter des Forderungsmanagements, die bei Bedarf auf die Expertise der Anwälte
aus unserer Rechtsabteilung zurückgreifen.
A+F: Können Sie aus Ihrer Erfahrung die wichtigsten Komplikationen der Mediziner bei der Abrechnung benennen und welche Konsequenzen leiten sich davon ab?
Oelsner: Die Erstellung der Privatliquidation an den Privatpatienten ist für den niedergelassenen Arzt sicher kein Grund, Kunde bei unserer PVS zu werden. Die heutigen Arztinformationssysteme
(AIS), die in den Praxen eingesetzt werden, verfügen nahezu alle über ein leistungsfähiges
GOÄ-Modul. Aber bereits das Ausdrucken, Eintüten und Frankieren einer Rechnung sind Tätigkeiten, mit denen der Arzt sich selbst oder seine Mitarbeiter nicht belasten möchte. Regelmäßiges Nachsehen, welcher Patient, welche Rechnung beanstandet und ob er in voller Höhe bezahlt hat, sind ebenfalls
langwierige Prozesse, die mit dem Alltag eines Mediziners oder seiner Angestellten wenig zu tun haben. Geklärt wird, warum ein Patient nicht den vollen Rechnungsbetrag überwiesen hat und wer ihn auf die säumige Zahlung anspricht? Unsere Mitarbeiter sprechen den Patienten an und sorgen für eine
Klärung des Problems. Das ist sicher ein großer Pluspunkt für einen nahezu unbeteiligten Dritten (Stichwort Mittler), der mit seiner Kompetenz dafür Sorge trägt, dass das Arzt-Patientenverhältnis
durch solche Dinge nicht belastet wird. Wir legen bei unseren Mitarbeitern und unserer Bearbeitung großen Wert darauf, dass sich auch der einzelne Patient bei uns verstanden und gut aufgehoben fühlt.
Im Klinikbereich, in dem die Privatabrechnung von den Krankenhausinformations- Systemen (KIS) in
aller Regel nicht unterstützt wird, ergibt sich ein völlig anderes Bild. Hier müssen die Rechnungen sehr häufig anhand der Originalunterlagen (Karteikarte und/oder Patientenakte) erstellt werden. Dazu ist ein sehr fundiertes Spezialwissen erforderlich, über das die Kliniken intern nur sehr selten verfügen.
Die Mitarbeiter unseres Abrechnungsmanagements sind speziell und über Jahre geschult, um aus diesen Originalunterlagen (und auch den damit verbundenen handschriftlichen Aufzeichnungen der Ärzte) eine GOÄ-konforme Rechnung zu erstellen, so dass die Klinik und/oder der Chefarzt den ihnen zustehenden Betrag aus der Privatbehandlung und -abrechnung erhalten.
A+F: Wenn die von der PVS erstellte Rechnung den Patienten erreicht, wendet er sich bei Fragen oder Verständnisschwierigkeiten an den behandelnden Arzt. Dieser kann aber kaum die Zeit für diese oft langwierigen Gespräche aufbringen. Bieten Sie dem Arzt hierzu ebenfalls eine Entlastung und dem Patienten eine direkte Beantwortung seiner Fragen? Darf der Arzt den Patienten an Sie verweisen?
Oelsner: Lassen Sie mich diese Frage bitte etwas salopp so beantworten: „Der Arzt muss seinen Patienten an uns verweisen!“
A+F: Warum?
Oelsner: Wie bereits erwähnt, übernehmen wir auch sämtlichen Schriftverkehr und darüber hinaus bieten wir den Patienten unseren bewährten „Patientenservice“ an. Hier stehen den Patienten mehr als 30 Mitarbeiter zur Verfügung, die eine erste Hilfe anbieten oder das Anliegen (z.B. die Zusendung eines Rechnungsduplikates oder die Änderung einer Adresse) sofort erledigen. In der Tat sind die Gespräche mit Patienten teilweise sehr zeitaufwändig, aber dem stellen wir uns; auch die Mitarbeiter unseres „Patientenservice“ werden regelmäßig geschult. Auf unseren Rechnungen geben wir ganz bewusst eine unserer Telefonnummern an, so dass sich die Patienten unmittelbar an uns und nicht an ihren behandelnden Arzt wenden können. Ich darf Ihnen versichern, dass dieser Service von sehr vielen Patienten angenommen und genutzt wird. Sofern wir eine Frage oder einen Vorgang nicht eigenständig entscheiden können, nehmen wir Rücksprache mit dem Arzt bzw. der Klinik und informieren dann den Patienten über das Ergebnis.
A+F: Stehen Sie dem Patienten auch zur Verfügung, wenn die Krankenversicherungen
Zahlungen kürzen oder gänzlich verweigern?
Oelsner: Selbstverständlich kümmert sich unser Forderungsmanagement auch um diese Dinge. Wir
lassen keinen Patienten im Regen stehen und unterstützen ihn mit Schriftsätzen, Auszügen aus GOÄ-
Kommentaren, Urteilen o.ä., um dem Patienten eine Erstattung zu ermöglichen.
A+F: Können Sie den Patienten auch Orientierung im Dschungel der Abrechnungsziffern
und Details zu den erbrachten Leistungen geben?
Oelsner: Auch das tun wir fast täglich, indem wir Patientenanfragen zu einzelnen Leistungen und deren Leistungstexten beantworten. Das geht von Kleinigkeiten, wie z.B. „Was heißt bitte Beratung, auch telefonisch“, wenn der Arzt mich „nur“ angerufen hat, bis hin zu sehr komplexen
Vorgängen, wie z.B. die Abrechnung großer operativer Eingriffe und deren Bewertung nach den diversen GOÄ-Einzelleistungen.
A+F: Wenn der Mediziner einen Servicevertrag mit Ihnen abschließt zur Abrechnung seiner erbrachten Gesundheitsleistungen, ist in diesem Service auch die Beratung der Patienten
zu abrechnungstechnischen Fragen enthalten?
Oelsner: Wir legen bei unseren Mitarbeitern und unserer Bearbeitung viel Wert darauf, dass sich auch der einzelne Patient bei uns verstanden und gut aufgehoben fühlt.
A+F: Ergänzend zum persönlichen Kontakt machen sie zusätzlichen Service für Patienten verfügbar, damit er auf Fragen zur Rechnung direkte Antworten erhält?
Oelsner: Hier ist vor allem unser „Patientenportal“ zu nennen. Seit ca. einem Jahr bieten wir den Patienten unter www.pvs-rechnung.de die Möglichkeit, uns an 365 Tagen rund um die Uhr ihre Fragen zu stellen oder uns Mitteilungen zukommen zu lassen. Die Patienten können hier
z.B. ein Rechnungsduplikat anfordern, nachsehen, ob ihre Zahlung bei uns eingegangen ist oder uns das Schreiben ihrer PKV bzw. Beihilfe zur Verfügung stellen. Dieses „Patientenportal“ werden wir
stetig auf die Bedürfnisse der Benutzer erweitern.
A+F: Werden die digitalen Kontakte zur PVS bereits genutzt und wie viele Anfragen können Sie verzeichnen?
Oelsner: Ja, die digitalen Kontakte zu unserer PVS werden genutzt, wobei die Intensität sehr unterschiedlich ist. Bei den Ärzten/Kliniken wird „PVS dialog“ – egal ob über den PC oder
die App – sehr intensiv genutzt und ist heute überhaupt nicht mehr wegzudenken. Bei den Patienten lässt die Nutzung unseres „Patientenportals“ aus unserer Sicht noch etwas zu wünschen übrig. Das mag auch an dem noch relativ jungen Produkt liegen, fordert uns aber heraus, hier weiter zu investieren und die Patienten von diesem Service, den wir in der heutigen Zeit
für unerlässlich halten, zu überzeugen.
Vielen Dank für das informative Gespräch
Das Gespräch mit Gerd Oelsner, Geschäftsführer
der PVS führte Dr. Karin Wilbrand