Veranstaltung

Initiative „RheumaPreis – Aktiv mit Rheuma am Arbeitsplatz“ geht in die zweite Runde

Bewerbungen können bis zum 30. Juni 2010 eingereicht werden

Zahlreiche kreative Ideen zur Einbindung von Menschen mit Rheuma in das Arbeitsleben, vier glückliche Preisträger und viel öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Rheuma und Beruf – so ist die Initiative „RheumaPreis – Aktiv mit Rheuma am Arbeitsplatz“ im Jahr 2009 gestartet. Auch in 2010 wird der RheumaPreis wieder ausgeschrieben. Bewerbungen können noch bis zum 30. Juni eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.RheumaPreis.de.

Gesucht werden Beispiele, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam Wege gefunden haben, die Arbeitskraft und aktive Teilhabe des betroffenen Angestellten zum beiderseitigen Vorteil zu erhalten. Auch Selbstständige, Hausfrauen/Mütter sowie Hausmänner/Väter können sich bewerben. Die Teilnehmer mit den besten Konzepten werden mit dem mit 3.000 Euro dotierten RheumaPreis ausgezeichnet.

Entzündliches Rheuma und Beruf

In Deutschland sind rund 1,5 Millionen Menschen von entzündlich-rheumatischen Erkrankungen betroffen. Neben der rheumatoiden Arthritis (RA) mit rund 440.000 Erkrankten zählen der Morbus Bechterew (ankylosierende Spondylitis, AS) oder auch die Psoriasis-Arthritis (PsA) mit jeweils 340.000 bzw. 135.000 Fällen zu den häufigsten Krankheiten dieses Formenkreises. Sie sind durch dauerhafte Entzündungsprozesse gekennzeichnet, die zu einer fortschreitenden Zerstörung der Gelenke führen können. Die Erkrankungen können in jedem Alter auftreten, so dass viele Betroffene sich zum Zeitpunkt der Diagnose in einem Arbeitsverhältnis befinden, manche erst am Anfang, andere auf dem Höhepunkt ihrer Karriere. Derzeit geben aber viele Patienten auf Grund der Beschwerden in den ersten drei Jahren der Erkrankung ihren Beruf auf. Das muss jedoch nicht sein, denn Betroffenen steht – neben einer konsequenten Behandlung – eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, um die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten. Manchmal können schon kleine Veränderungen am Arbeitsplatz oder an den Arbeitszeiten viel bewirken.

Arbeit gibt Selbstbewusstsein

Viele Menschen gehen gern ihrer Arbeit nach und fühlen sich durch das Ausführen ihrer Tätigkeit in ihrem Selbstwertgefühl bestärkt. Aus Angst vor dem Verlust der Arbeitsstelle versuchen Menschen mit Rheuma daher teilweise, sich die Erkrankung im Arbeitsalltag nicht anmerken zu lassen. Kollegen und Vorgesetzte wissen somit häufig nicht davon. Diese Geheimhaltung trägt nicht selten durch Fehl- oder Überbelastung zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei. Hier hat in größeren Betrieben der Betriebsarzt eine wichtige vermittelnde und beratende Funktion zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betrieb. Er kann den Beschäftigten mit seinem Anliegen am Arbeitsplatz unterstützen und sowohl individuelle als auch systematische Maßnahmen etablieren, welche der Gesunderhaltung des Mitarbeiters dienen.

Wichtige Anlaufstellen

Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen sollten sich nicht scheuen, bestehende Hilfsangebote zu nutzen, um mit der Erkrankung am Arbeitsplatz oder zumindest im Arbeitsleben verbleiben zu können. Eine wichtige Rolle spielen hierbei die Integrationsämter, die Betroffenen und deren Arbeitgebern durch beratende und finanzielle Leistungen zur Seite stehen. Um Anspruch auf die Leistungen des Integrationsamtes zu haben, müssen erkrankte Personen einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Diesen erhalten sie ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 und mehr.

Der Begriff „Behinderung“ darf hier nicht negativ verstanden werden, vielmehr sind damit für Betroffene besondere Rechte und Ansprüche, auch im Arbeitsverhältnis, verbunden. Sie und ihre Arbeitgeber erhalten beim regionalen Integrationsamt neben Informationsmaterialien eine kostenlose, individuelle Beratung zu allen Fragen, die mit der Schwerbehinderung und dem Arbeitsleben in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus wird eine psychosoziale Betreuung angeboten, die dazu dient, schwerwiegende Konflikte des Arbeitnehmers mit Kollegen, Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber zu lösen. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber erhalten außerdem finanzielle Unterstützung, beispielsweise zur ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes oder Zuschüsse zum Gehalt des betroffenen Mitarbeiters.

Personen mit einem Schwerbehindertenausweis stehen ferner unter einem erweiterten Kündigungsschutz nach § 85 Sozialgesetzbuch IX: Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Menschen, unabhängig aus welchen Gründen, kündigen, benötigt er zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes. Erst wenn diese vorliegt, kann der Arbeitgeber die Kündigung rechtswirksam aussprechen.

Zusätzlich zu den Angeboten der Integrationsämter, die eine spezifische Einbindung am Arbeitsplatz anstreben, können Betroffene Reha-Maßnahmen in Anspruch nehmen, die über die Renten- bzw. Krankenversicherung oder über die Agentur für Arbeit finanziert werden.

RheumaPreis: Erhalt der Arbeitsfähigkeit zahlt sich aus

Die Initiative „RheumaPreis – Aktiv mit Rheuma am Arbeitsplatz“ wurde 2009 von Experten und Organisationen im Bereich Rheuma ins Leben gerufen, um die beruflichen Chancen von Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen zu verbessern und zu mehr Offenheit im Umgang mit dem Thema „Rheuma in der Arbeitswelt“ anzuregen.

Die Beispiele der Preisträger zeigen deutlich, dass Menschen mit Rheuma wertvolle Arbeit leisten können. So hat beispielsweise Steffen Grandetzka, Angestellter im Modehaus Hennes & Mauritz und Morbus Bechterew-Patient, mit seinem Vorgesetzten und seinem Team eine Absprache getroffen: Sobald er merkt, dass sich ein Krankheitsschub ankündigt, informiert er seine Kollegen und bekommt dann Arbeiten aufgetragen, die er auch mit akutem Rheuma gut bewältigen und so sein Leistungsniveau halten kann. Dieses Jahr hat er eine interne Einarbeitung zum Abteilungsleiter begonnen und geht so als gutes Beispiel dafür voran, dass man auch mit Rheuma Karriere machen kann. Sein Tipp für andere Betroffene: „Geht immer offen mit dem Chef und den Kollegen um und erklärt, warum es euch manchmal nicht so gut geht.“

Ziel der Initiative „RheumaPreis“ ist es, Bewusstsein dafür zu schaffen, dass oftmals schon kleine Veränderungen von großem Wert sind und dass es vor allem wichtig ist, frühzeitig zu agieren. Der Preis prämiert Ideen und Beispiele für eine gelungene Einbindung von Menschen mit Rheuma ins Arbeitsleben und den langfristigen Erhalt ihrer Arbeitsfähigkeit und wird jährlich ausgeschrieben. Die ausgezeichneten positiven Beispiele werden in die breite Öffentlichkeit getragen um anderen Menschen mit Rheuma Anregungen zu geben, damit auch sie aktiv in Beruf und auch im Alltag leben können. Die Initiative stellt umfangreiche Service- und Informationsmaterialien für Patienten und Ärzte zum Thema Rheuma und Beruf zur Verfügung.

Für die Auszeichnung mit dem mit 3.000 Euro dotierten RheumaPreis können sich alle Menschen in Deutschland bewerben, die an entzündlich-rheumatischen Erkrankungen wie zum Beispiel rheumatoider Arthritis oder Morbus Bechterew erkrankt sind und sich in einem Arbeitsverhältnis befinden oder selbstständig tätig sind sowie im Haushalt tätige Personen. Es können sich einzelne Personen bewerben oder Teams von Menschen mit Rheuma und ihren unterstützenden Partnern am Arbeitsplatz, die gleichermaßen an dem Lösungsansatz Anteil haben. Darüber hinaus können auch Dritte Arbeitgeber oder Betroffene nominieren.

Für die Teilnahme ist eine schriftliche Bewerbung erforderlich, aus der die Ausgangssituation sowie die erreichte Verbesserung bzw. Leistung ebenso hervorgeht wie die Ideen und Maßnahmen, die dazu beigetragen haben. Die beteiligten Personen sollen kurz vorgestellt werden. Bewerber füllen ein Bewerbungsformular (schriftlich oder online) aus und reichen dieses bei den Organisatoren ein. Der Einsendeschluss für die Bewerbung zum RheumaPreis 2010 ist der 30. Juni 2010. Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury aus Medizinern, Experten für die berufliche Integration Erkrankter, Patientenvertretern und Arbeitsmedizinern, die die eingehenden Bewerbungen anhand definierter Kriterien prüft und bewertet. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Die Preisverleihung findet am 9. September 2010 in Essen statt.

Auf der Internetseite www.RheumaPreis.de erfahren Interessierte mehr über die Initiative, ihre Gründungsmitglieder und Partner sowie die Teilnahmebedingungen. Bewerber können Bewerbungsunterlagen herunterladen oder online ausfüllen. Fallgeschichten aus der Praxis geben Anregungen für die Formulierung der Bewerbung und Lösungsansätze für den dauerhaften Erhalt des bestehenden Arbeitsplatzes.

Gründungsmitglieder und Partner der Initiative sind:

  • Die Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Kooperativen Rheumazentren (AGRZ) in der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh)
  • Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
  • Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
  • Rheuma-Liga Hessen
  • Gesundheitsunternehmen Abbott
  • Kerstin Bleuel, Patientenvertreterin
  • Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh)
  • Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V.

Das Gesundheitsunternehmen Abbott GmbH & Co. KG (Wiesbaden) ist Mitbegründer der Initiative, stellt das Preisgeld zur Verfügung und unterstützt das Projekt finanziell in den Bereichen Organisation und Kommunikation. Abbott ist an der Auswahl der Preisträger nicht beteiligt.

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