Leider ist in den letzten Jahren der Kostenaspekt in der Medizin immer weiter in den Vordergrund gerückt. Die Gründe dafür sind u.a. der stetige Forttschritt in der Medizin und die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung. Mit ganz wenigen Ausnahmen bleibt kaum ein Bereich der Medizin vom Kostendruck und Einsparungen verschont. So auch die Behandlung der Depression.
Die medikamentöse Therapie der Depression hat in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht. Ohne erheblichen Forschungsaufwand wäre dies jedoch nicht möglich. Um ein neues Medikament bis zur Markteinführung zu entwickeln vergehen bis zu 10 Jahre. Die Kosten dafür liegen bei bis zu einer halben Milliarde Euro, ein Aufwand der mit einem hohen Risiko – meist allein getragen durch das forschende Arzneimittelunternehmen -verbunden ist.
Viele Beteiligte, allen voran Ärzte und Patienten, sind mit der momentanen gesundheitspolitischen in Deutschland unzufrieden. Dies gilt insbesondere auch für den Indikationsbereich der Depression. Zum einen benötigen aus medizinischer Sicht ca. 5% der deutschen Gesamtbevölkerung fachlich fundierte psychotherapeutische Hilfe, zum anderen werden jedoch gerade einmal ca. 1 Prozent der Bevölkerung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen behandelt. Im Hinblich auf die Häufigkeit der depressiven Erkrankungen in Deutschland, verwenden die Krankenkassen nur einen verschwindend kleinen Bruchteil ( weniger als 0,8%) ihrer Gesamtbudgets zur Therapie der Depression.
Die Ärzte stehen sogenannten Budgetrestriktionen teilweise hilflos gegenüber und können nur einem Bruchteil ihres Patientenklientels eine moderne medikamentöse Therapie zukommen lassen. Überschreitet ein Arzt sein individuelles Medikamentenbudget kann er in Rgeress genommen werden und muss die Überschreitung selbst bezahlen. Nur zu verständlich, dass viele Ärzte da vorsichtig geworden sind.
Den Standpunkt der Krankenkassen kann man allerdings wiederum teilweise nachvollziehen. War doch der Begriff des “Psychotherapeuten” in Deutschland nicht rechtlich geschützt und konnten sich unter diesem Begriff allerhand “Wunderheiler” tummeln, ist es verständlich, dass sich die Krankenkassen gegen unnütze Ausgaben für höchst zweifelhafte Therapiemethoden schützen wollen.
Es bleibt somit dem Patienten leider nicht erspart, möglichst im Vorfeld seiner Behandlung (Notfälle sind davon ausgenommen) einen Antrag bei seiner Krankenkasse auf Kostenübernahme zu stellen.
Dazu ein paar wichtige Tipps:
Die Krankenkassen übernehmen meist die Kosten für 20-30 Behandlungsstunden. Ist abzusehen, dass diese Anzahl überschritten wird, kann eine Verlängerung beantragt werden. Diese muss ebenfalls schriftlich erfolgen. Hier gilt auch, je früher desto besser. Der Antrag muss vom behandelten Arzt bzw. vom Therapeuten erfolgen mit der Begründung der Verlängerung.
Schrecken Sie nicht vor diesem Verwaltungsakt zurück. Versuchen Sie im Vorfeld des Antrags bei Ihrer Krankenkasse anzufragen, was genau dem Antrag beigefügt werden muss, und ob es von der Krankenkasse dazu bereits vorgefertigte Formulare gibt. Dies erleichtert sowohl dem Arzt als auch dem Sachbearbeiter die Bearbeitung und dem Patient unnötige Wartezeiten.
Möglicherweise hat auch ihr Arzt bereits Patienten die bei der gleichen Krankenkasse versichert sind und somit genau weiß, was zu tun ist. Sprechen Sie ihn ruhig darauf an.