Für die Diagnose einer Zwangsstörung gilt als Voraussetzung, dass Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen (oder beides) mindestens zwei Wochen lang an den meisten Tagen auftreten und vom Betroffenen als störend empfunden werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bestimmte Kriterien zur Diagnose psychischer Krankheiten festgelegt (ICD-10 = Internationale Klassifikation der psychiatrischen Krankheiten), die auch zur Diagnose von Zwangshandlungen und Zwangsgedanken herangezogen werden. Zur Selbsteinschätzung haben Rasmusen & Eisen drei Fragen aufgestellt, mit denen 80 Prozent der Zwangsstörungen erkannt werden: