Welcher Nahrungsmittelallergiker kennt das nicht: Obwohl man die Inhaltsstoffe der erworbenen Nahrungsmittel regelmäßig prüft und bekannte Allergene meidet, stellen sich nach dem “Genuß” einer als unbedenklich angenommenen Mahlzeit die Symptome einer allergischen Reaktion ein. Das ist bei leichter Symptomatik zumindestens störend und lästig; bei entsprechender Disposition sind aber auch schwerwiegende Reaktionen des Körpers mit erheblichen Konsequenzen für den Allergiker bekannt.
Häufige Beschwerden, die nach dem Kontakt mit Nahrungsmittelallergenen auftreten, sind ein Jucken an den Lippen oder am Körper, Kratzen im Hals, Übelkeit, Magenbeschwerden, Durchfall, Hauterscheinungen wie Rötung, aber auch Atemnot bis hin zum anaphylaktischen Schock.
Weil sämtliche Produkte in gutem Glauben auf Verträglichkeit gekauft werden, die Inhaltsstoffe aber oft nicht deklariert sind, ist der Auslöser für die allergische Reaktion nicht immer gleich identifizierbar und ein mühseliges Detektivspiel beginnt: Hatte man vielleicht doch im Restaurant etwas “falsches” gegessen? Oder war das Allergen in einem der Fertigprodukte versteckt, die man glaubte, gewissenhaft geprüft zu haben? Letzteres ist sehr wohl möglich und kommt häufiger vor, als vom Konsumenten angenommen. Nach geltendem EU-Recht können Fertigprodukte theoretisch einen “Cocktail” aus vielen bekannten Allergenen enthalten, ohne daß die entsprechenden Einzelsubstanzen auf der Verpackung ausgewiesen sein müssen. Einzige Voraussetzung dafür ist, daß das Allergen als Komponente einer deklarationspflichtigen Zutat einen Gesamtanteil von 25 Prozent am Enderzeugnis nicht überschreitet (25 Prozent- Regel).
Deklarationspflichtig sind laut Gesetzgeber die Zutaten in einem Nahrungsmittel und nicht die enthaltenen Einzelsubstanzen.
Ein eindrückliches Beispiel für eine mißverständliche bzw. mangelhafte Deklaration ist dasjenige vom Fertigkuchen mit Füllung aus Schokoladenmasse. Diese ist zwar auf der Verpackung als Zutat ausgewiesen, nicht aber, dass der Hersteller die Schokoladenmasse aus Kostengründen mit Erdnusspaste auffüllt. Weil der Anteil der Paste am Fertigprodukt (wohlweislich) weniger als 25 Prozent beträgt, taucht ein Hinweis auf das Nußprodukt auf der Verpackung nicht auf. Allergiker sollten demnach Fertigprodukte entweder meiden oder sich gegebenenfalls beim Lebensmittelhersteller genau nach den Inhaltsstoffen erkundigen. Manchmal hilft es auch, die Herstellerangaben für Verbraucher aus anderen Ländern zu studieren, in denen das Produkt vertrieben wird. Konsumenten aus Östereich etwa erhalten oft deutlich detaillierte Informationen über die Zusammensetzung einzelner Produkte des Lebensmittelbereichs als deutsche Kunden.
Um eine lässliche Sünde handelt es sich bei dem genannten Beispiel der unterlassenen Deklaration sicher nicht, wenngleich die meisten Fälle von Nahrungsmittelallergie keine schwerwiegenden oder lebensbedrohlichen Symptome hervorrufen. Allerdings: Aus Großbritannien etwa werden jedes Jahr bis zu zehn Todesfälle auf allergische Reaktionen zurückgeführt, die durch den Genuß von Erdnüssen ausgelöst wurden oder durch Lebensmittel, die Erdnussöl enthielten.