Eine gesunde Lebensweise wird von vielen Krankenkassen unterstützt. Sportkurse, Ernährungsberatung und Präventionsangebote gegen Volkskrankheiten wie hoher Blutdruck und Entspannungstechniken könne als Präventionsleistung von niedergelassenen Ärzten ab Januar 2017 abgerechnet werden. Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene hat der Gemeinsame Bundesausschuss diese Präventionsleistungen mittels einer ärztlichen Empfehlung zugelassen.
Ziel des Beschlusses ist es diejenigen Menschen im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung zu erreichen, bei denen der Präventionsbedarf groß und das gesundheitsfördernde Potenzial verhaltensbezogener Kurse erfolgversprechend ist, so Professor Han-Georg Predel, Sprecher der Sektion Prävention und nicht-medikamentöse Hochdrucktherapie der Hochdruckliga in Köln, diese Entscheidung. Viele Krankenkassen übernehmen bereits die Kosten zertifizierter Präventionskurse zur Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und zum Suchtmittelkonsum. Bisher mussten die Mitglieder dies bei ihrer Krankenkasse beantragen. Ein Formular wird ab 2017 zur Verfügung stehen, mit dem die ärztliche Empfehlung ausgewiesen wird, dem die Krankenkasse bei der Bewilligung der veranlassten Leistung entsprechen sollten.
Solche nicht-medikamentösen, verhaltensbezogenen Behandlungsansätze können bei vielen Personen mit leichter oder mittelschwerer Hypertonie viel erreichen. „Mehr Sport, weniger Gewicht, weniger Alkohol, weniger Salz und möglichst keine Zigaretten kann die Risikofaktoren für Bluthochdruck erheblich senken“, so Predel.
Zielgruppe sollten aus Sicht der Deutschen Hochdruckliga Personen sein, deren Blutdruck, Körpergewicht, Bewegungsmangel und Suchmittelkonsum ein deutlich hohes Gesundheitsrisiko darstellt.
Wünschenswert wäre nach Ansicht von Professor Martin Hausberg aus Karlsruhe, wenn die ärztliche Bescheinigung den Charakter einer Verordnung hätte, weil daraus ein Leistungsanspruch abgeleitet werden könne.